Wettbewerbsbestimmungen 2008 (23.12.2007)


2008 treten in Niedersachsen neue Wettbewerbsbestimmungen in Kraft. Im April 2006 wurde die Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FwDV 3) „Einheiten im Löscheinsatz" in Niedersachsen eingeführt. Im Zuge der Einführung treten die FwDV 3 alt, 4 und 5 mit Ablauf des Jahres 2007 außer Kraft. Der Arbeitskreis „Leistungswettbewerbe" des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen hat die zuletzt 2003 überarbeiteten Wettbewerbsbestimmungen an die Anforderungen der neuen FwDV 3 angepasst.

Was ist neu bei den Wettbewerben: Die Menschenrettung durch den Angriffstrupp fällt weg. Dieser Trupp muss nun den zweiten und vierten Zeittakt absolvieren. Als Sonderprüfung ist keine Menschenrettung mehr aus dem Pkw vorgesehen. Stattdessen müssen verschiedene Knoten angelegt werden. In Zukunft wird es keine Löschgruppen (LF)- bzw. Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)-Wertung mehr geben. Ab sofort wird in "wasserführende Löschfahrzeuge" und "nicht wasserführende Löschfahrzeuge" unterteilt. Außerdem wurde der Fehler- und Fragenkatalog überarbeitet.

Die Wettbewerbsbestimmungen für 2008 sind auf der Internetseite des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen als Download verfügbar. Gehen Sie dafür auf die Internetseite www.lfv-nds.de und klicken sich dort über die Rubrik "Fachbereiche" in die Unterrubrik "Wettbewerbe".
 

 

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