
Feuerwehrführerschein muss sich jetzt bewähren
Kompromiss beim Fahrerlaubnisrecht / Deutscher Feuerwehrverband wartet Praxistauglichkeit ab
Nach Einigung im
Verkehrsausschuss wird der Deutsche Bundestag am Freitag dieser Woche
(03.07.2009) die Einführung eines Feuerwehr-Führerscheins beschließen. Die
Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie
bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch
reguläre Fahrschulen ermöglichen.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit Vertretern der
Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik in den
vergangenen Monaten intensiv für Lösungen eingesetzt, damit bundesweit
überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Pkw-Führerschein auch
wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit
einigen Jahren verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger
Feuerwehren, vor allem im ländlichen Raum.
„Der geplante Feuerwehr-Führerschein ist ein erster Erfolg. Wir haben in der
jetzigen politischen Konstellation das Mögliche erreicht. Unser dauerhaftes Ziel
bleibt die Anerkennung der Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne
der Europäischen Führerscheinrichtlinie und darauf beruhend eine generelle
Befreiung bis 7,5 Tonnen“, sagen DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der
Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern, Alfons Weinzierl.
Bis 4,75 Tonnen Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation möglich
Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in
der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses
unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr
vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt
der internen Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen. „Die Länder
bekommen dadurch einen großen Spielraum, den sie nach ihren Gegebenheiten
sinnvoll gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger.
Der bayerische LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: „In den Ländern, wo die
Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren auch
sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass Ausbildung und Prüfung auf den am
geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden.“ Dies könne zum Beispiel im Rahmen
der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.
Bis 7,5 Tonnen „C 1 Feuerwehr“: halbe Kosten und Umschreibung
Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung ohne
theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit maximal rund
700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger
sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll
„C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem vollwertigen
Führerschein C 1 umgeschrieben werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für
junge Menschen sein, sich in den Feuerwehren zu engagieren“, sagt DFV-Präsident
Kröger.
LFV-Vorsitzender Weinzierl bekräftigt: „Selbstverständlich werden wir nach einem
Jahr sehen, ob der jetzt geplante Feuerwehr-Führerschein ein guter Kompromiss
ist – da werden wir den Bundestag auch beim Wort nehmen. Unser langfristiges
Ziel muss sein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden
zusätzlichen Aufwand gefahren werden dürfen, so wie dies jahrzehntelang möglich
war.“ Nach der Beschlussfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag und dem Inkrafttreten muss zunächst noch
die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnungen erfolgen. Erst dann kann
der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt werden.