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Region: Landkreis Göttingen Themen: Feuerwehr · Brandschutz · Verkehr

Feuerwehrführerschein: Kosten, LKW-Fahrberechtigung und die Regeln in Niedersachsen

Stand: 12. Juli 2026 Redaktion kfv-goe.de
Blick aus dem Fahrerhaus eines Löschfahrzeugs auf einem Übungsplatz

Feuerwehrfahrzeuge sind schwer. Schon ein kleines Löschfahrzeug bringt mehr als die 3,5 Tonnen auf die Waage, die der Pkw-Führerschein der Klasse B abdeckt. Genau hier setzt der Feuerwehrführerschein an: eine Fahrberechtigung, mit der ehrenamtliche Einsatzkräfte Einsatzfahrzeuge bis 4,75 oder 7,5 Tonnen fahren dürfen. Gesucht wird das Thema oft unter dem Stichwort "LKW Führerschein Feuerwehr", gemeint ist aber keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Berechtigung, die innerhalb der Organisation erworben wird. Dieser Beitrag erklärt, was die Fahrberechtigung erlaubt, was die Ausbildung kostet und wie Niedersachsen die Regeln umgesetzt hat.

Was der Feuerwehrführerschein erlaubt

Hinter dem Begriff steht ein praktisches Problem. Seit der EU-Führerscheinreform von 1999 endet die Klasse B bei 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Die alte Klasse 3 reichte noch bis 7,5 Tonnen, und genau in diesem Fenster liegen viele Feuerwehrfahrzeuge: Tragkraftspritzenfahrzeuge, Mannschaftstransportwagen mit Beladung, kleinere Löschfahrzeuge. Je mehr Einsatzkräfte nur noch den neuen Pkw-Führerschein besaßen, desto dünner wurde in vielen Ortsfeuerwehren die Decke an Maschinisten, die überhaupt ausrücken durften.

Der Gesetzgeber reagierte darauf mit einer Sonderregelung im Straßenverkehrsgesetz. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge erwerben, ohne eine reguläre Lkw-Ausbildung in der Fahrschule zu durchlaufen. Die Ausbildung findet in der eigenen Organisation statt, geprüft wird auf den Fahrzeugen, die später auch tatsächlich gefahren werden.

Wichtig ist der Zweck der Regelung: Es geht um Einsatz- und Dienstfahrten, nicht um einen günstigen Weg zum Lkw-Führerschein. Wer den Feuerwehrführerschein besitzt, darf damit das Löschfahrzeug zum Einsatz, zur Übung oder zur Werkstatt fahren. Der private Umzugstransporter bleibt tabu.

Fahrberechtigung bis 4,75 und 7,5 Tonnen

Fahrberechtigungen und Gewichtsklassen im VergleichBalkendiagramm: zulässige Gesamtmasse von Klasse B (3,5 Tonnen), Feuerwehr-Fahrberechtigung (4,75 Tonnen), erweiterter Fahrberechtigung in Niedersachsen (7,5 Tonnen) und Klasse C1 (7,5 Tonnen).Wer darf welches Einsatzfahrzeug fahren?Zulässige Gesamtmasse (zGM) nach Fahrberechtigung — Skala bis 8 tKlasse BPkw-Führerschein3,5 tFeuerwehr-Fahrberechtigung4,75 tErweitert (Nds.)§ 2 Abs. 10b StVG7,5 tKlasse C1ziviler Lkw-Führerschein7,5 t02 t4 t6 t8 tFahrberechtigung Feuerwehr: nur für Einsatz- und Dienstfahrten der Organisation · kfv-goe.de
Fahrberechtigungen und Gewichtsklassen im Vergleich
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Die Fahrberechtigung gibt es in zwei Stufen. Die erste Stufe regelt der Bund direkt: Nach § 2 Abs. 10a StVG dürfen Einsatzkräfte nach entsprechender Ausbildung Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen zulässiger Gesamtmasse führen. Damit sind viele der kleineren Fahrzeuge abgedeckt, etwa Mannschaftstransportwagen oder Tragkraftspritzenfahrzeuge.

Die zweite Stufe überlässt der Bund den Ländern. § 2 Abs. 10b StVG ermächtigt die Landesregierungen, die Fahrberechtigung per Verordnung auf Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen auszudehnen, also bis zur Grenze der zivilen Klasse C1. Erst diese Erweiterung erfasst die klassischen Löschgruppenfahrzeuge, die in vielen Ortsfeuerwehren das Rückgrat des Fuhrparks bilden. Ob und wie die Erweiterung gilt, entscheidet jedes Bundesland für sich, weshalb sich die Details von Land zu Land unterscheiden.

Die Grenze von 4,75 Tonnen wirkt auf den ersten Blick willkürlich, ist aber auf die Fahrzeugpraxis zugeschnitten. Moderne Einsatzfahrzeuge sind über die Jahre schwerer geworden: mehr Beladung, größere Mannschaftskabinen, dazu Aggregate und Wassertanks. Ein Mannschaftstransportwagen, der leer unter 3,5 Tonnen bliebe, überschreitet die Grenze mit voller Besatzung und Ausrüstung schnell, und ein Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank liegt konstruktionsbedingt genau in dem Fenster zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen. Die erste Stufe der Fahrberechtigung fängt also die Fahrzeuge auf, an denen der Pkw-Führerschein im Feuerwehralltag zuerst scheitert. Wie sich die Berechtigungen und Führerscheinklassen zueinander verhalten, zeigt die folgende Übersicht.

Berechtigung Gewichtsgrenze Typische Fahrzeuge Erwerb
Klasse B bis 3,5 t Kommandowagen, leichte Mannschaftstransportwagen Fahrschule
Fahrberechtigung bis 4,75 t bis 4,75 t Mannschaftstransportwagen mit Beladung, Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank organisationsintern nach § 2 Abs. 10a StVG
Fahrberechtigung bis 7,5 t bis 7,5 t kleinere Löschgruppenfahrzeuge, Gerätewagen organisationsintern, in Niedersachsen per Landesverordnung
Klasse C1 bis 7,5 t alle Kraftfahrzeuge bis 7,5 t, auch privat Fahrschule mit Theorie- und Praxisprüfung
Klasse C über 7,5 t Tanklöschfahrzeuge, Drehleitern, Wechselladerfahrzeuge Fahrschule, ärztliche Untersuchung und Sehtest

Für beide Stufen gelten dieselben Grundvoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung mit praktischer Prüfung innerhalb der Organisation. Die Fahrberechtigung wird durch eine Bescheinigung dokumentiert, die bei Fahrten mitzuführen ist.

Feuerwehrführerschein in Niedersachsen

Niedersachsen hat von der Ermächtigung des Bundes Gebrauch gemacht und die erweiterte Fahrberechtigung bis 7,5 Tonnen per Landesverordnung eingeführt. Für die Feuerwehren im Landkreis Göttingen bedeutet das: Ehrenamtliche können nach interner Ausbildung auch die schwereren Löschfahrzeuge bewegen, ohne einen zivilen C1-Führerschein zu erwerben. Der Feuerwehrführerschein Niedersachsens deckt damit den größten Teil des kommunalen Fuhrparks ab, von Gerätewagen bis zum Löschgruppenfahrzeug unterhalb der 7,5-Tonnen-Grenze.

Die Ausbildung übernehmen die Organisationen selbst. Als Ausbilder und Prüfer kommen Fahrlehrer in Frage oder geeignete Angehörige der Organisation, die dafür berechtigt wurden, in der Praxis oft erfahrene Maschinisten oder Gerätewarte mit langjähriger Fahrpraxis auf den entsprechenden Fahrzeugen. Geprüft wird in einer praktischen Prüfungsfahrt; die zuständige Stelle stellt anschließend die Bescheinigung über die Fahrberechtigung aus.

Das Thema Feuerwehrführerschein Niedersachsen ist dabei kein Selbstläufer, sondern Gegenstand laufender Verbandsarbeit. Der Landesfeuerwehrverband informiert seine Mitgliedsfeuerwehren regelmäßig über Rechtsänderungen und Umsetzungsfragen; eine Sammlung solcher Mitteilungen findet sich in den Rundschreiben des Landesfeuerwehrverbands. Wie stark das Thema die Wehren im Landkreis schon vor der gesetzlichen Lösung beschäftigte, zeigt ein Blick zurück: Ende der 1990er Jahre bezuschussten einzelne Gemeinden ihren Einsatzkräften noch den regulären Lkw-Führerschein, weil es die Fahrberechtigung schlicht nicht gab.

LKW-Führerschein für die Feuerwehr: Unterschied zur Klasse C1

Wer im Netz nach dem "LKW Führerschein Feuerwehr" sucht, landet schnell bei zwei sehr verschiedenen Wegen zum selben Ziel. Der eine ist der Feuerwehrführerschein, der andere die zivile Fahrerlaubnisklasse C1. Beide erlauben Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen, dahinter enden die Gemeinsamkeiten aber weitgehend.

Kriterium Feuerwehrführerschein Klasse C1
Fahrzeuge Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t bzw. 7,5 t Kraftfahrzeuge bis 7,5 t
Nutzung nur Einsatz- und Dienstfahrten der Organisation uneingeschränkt, auch privat und beruflich
Ausbildung organisationsintern, auf eigenen Fahrzeugen vollständige Fahrschulausbildung
Ärztliche Untersuchung nicht vorgeschrieben ärztliche Untersuchung und Sehtest erforderlich
Kosten trägt in der Regel Kommune oder Organisation je nach Fahrschule ein vierstelliger Betrag

Die Klasse C1 ist die umfassendere Lösung: Sie gilt überall, für jedes Fahrzeug bis 7,5 Tonnen, und bleibt auch nach einem Austritt aus der Feuerwehr bestehen. Dafür verlangt sie eine komplette Fahrschulausbildung mit Theorie- und Praxisprüfung, eine ärztliche Untersuchung samt Sehtest und entsprechend viel Zeit und Geld. Der Feuerwehrführerschein ist die schlanke, zweckgebundene Alternative, zugeschnitten auf genau die Fahrten, die im Feuerwehrdienst anfallen.

Für Ortsfeuerwehren mit schweren Fahrzeugen über 7,5 Tonnen, etwa Tanklöschfahrzeugen oder Drehleitern, führt allerdings weiterhin kein Weg an den großen Lkw-Klassen C oder CE vorbei. Der Feuerwehrführerschein ersetzt diese Klassen nicht, er schließt die Lücke darunter.

Kosten und Ablauf der Ausbildung

Bei den Kosten liegt der größte praktische Vorteil der Regelung. Weil die Ausbildung innerhalb der Organisation stattfindet, auf vorhandenen Fahrzeugen und mit eigenen Ausbildern, fallen keine Fahrschulgebühren an. Die verbleibenden Kosten, etwa für Prüfung, Verwaltung und Bescheinigung, trägt in der Regel die Kommune oder die Organisation selbst. Für die einzelne Einsatzkraft ist der Feuerwehrführerschein damit meist kostenfrei, während ein ziviler C1-Führerschein je nach Region und Fahrschule einen vierstelligen Betrag kostet.

Der Ablauf folgt einem einfachen Muster. Am Anfang steht die theoretische Einweisung: Fahrphysik schwerer Fahrzeuge, Abmessungen, Beladung, Besonderheiten von Einsatzfahrten. Danach folgt die praktische Ausbildung auf den Fahrzeugen der eigenen Wehr, vom Rangieren auf dem Hof bis zu Fahrten im öffentlichen Verkehr. Den Abschluss bildet eine praktische Prüfungsfahrt bei einem berechtigten Prüfer. Wie viel Übungszeit nötig ist, hängt von der Vorerfahrung ab; wer beruflich ohnehin größere Fahrzeuge bewegt, braucht weniger Fahrstunden als jemand, der bislang nur Pkw gefahren ist.

Die Fahrberechtigung ist dabei nur ein Baustein der Fahrzeugausbildung. Wer ein Löschfahrzeug im Einsatz bewegt, bedient meist auch Pumpe und Aggregate, und dafür ist der Maschinistenlehrgang zuständig, der Fahr- und Gerätekunde verbindet. Ergänzend haben sich Fahrsicherheitstrainings bewährt: Schleuderplatte, Vollbremsung, Ausweichen, all das lässt sich auf einem Übungsgelände gefahrlos erproben, wie es etwa ein von Volkswagen gestiftetes Training für niedersächsische Feuerwehrleute gezeigt hat.

Fahrstunden, Übungsgelände und Prüfung: die Ausbildung im Detail

Wie sehen die Fahrstunden konkret aus? Den Anfang macht fast immer das geschützte Gelände: der Hof am Gerätehaus, ein Verkehrsübungsplatz oder ein abgesperrtes Betriebsgelände. Dort geht es um das Gefühl für die Maße, denn ein Löschfahrzeug ist höher, breiter und länger als alles, was der Pkw-Alltag mitgibt. Geübt werden Rangieren mit Einweiser, Rückwärtsfahren, Wenden auf engem Raum und zielgenaues Anhalten, dazu der Umgang mit den Außenspiegeln, den toten Winkeln und der deutlich größeren Ausholbewegung beim Abbiegen.

Eine Besonderheit der Feuerwehrfahrzeuge kommt hinzu: der Wassertank. Ein teilgefüllter Tank verändert das Fahrverhalten spürbar, weil das Wasser in Kurven und beim Bremsen arbeitet. Fahrten mit realer Beladung gehören deshalb ebenso zur Ausbildung wie Bremsübungen aus verschiedenen Geschwindigkeiten. Erst danach folgen Fahrten im öffentlichen Verkehr: enge Ortsdurchfahrten, Begegnungsverkehr auf Landstraßen, Kreisverkehre und die praktische Frage, wo ein mehrere Tonnen schweres Fahrzeug überhaupt hält, ohne den Verkehr zu blockieren.

Die Ausbildung wird dokumentiert. Übungs- und Einweisungsfahrten werden mit Datum, Dauer und Fahrzeug festgehalten, sodass am Ende nachvollziehbar ist, wer auf welchem Typ wie viel Praxis gesammelt hat. Nach bestandener Prüfung bleibt es bei diesem Prinzip: Wer ein neues oder unvertrautes Fahrzeug übernimmt, absolviert zunächst Einweisungsfahrten, bevor es zum ersten Mal mit Sondersignal zum Einsatz geht. So wurde es im Landkreis Göttingen schon gehandhabt, als frisch gebackene Lkw-Fahrer der Wehren auf ihren Ortsfahrzeugen eingewiesen wurden.

Die Prüfung selbst ist eine praktische Prüfungsfahrt bei einem berechtigten Prüfer, in der Regel auf einem Fahrzeug der eigenen Organisation. Verlangt werden die klassischen Fahraufgaben, vom sicheren Rangieren bis zum vorausschauenden Fahren im Verkehr. Wer besteht, erhält die Bescheinigung über die Fahrberechtigung, die fortan bei jeder Fahrt mitzuführen ist. Eine theoretische Prüfung wie in der Fahrschule sieht das Verfahren nicht vor; die theoretische Einweisung ist aber verpflichtender Teil der Ausbildung und wird nicht selten mit dem Wissen aus dem Maschinistenlehrgang verzahnt.

Versicherung und Haftung bei Einsatzfahrten

Wer ein kommunales Fahrzeug fährt, fährt nicht auf eigenes Risiko. Halterin der Einsatzfahrzeuge ist die Kommune, über sie läuft die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden Dritter abdeckt. Die Einsatzkräfte selbst stehen im Feuerwehrdienst unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung über die zuständige Feuerwehr-Unfallkasse, bei der Einsatzfahrt genauso wie im Übungsdienst und in der Ausbildung.

Bei Schäden gilt der Grundsatz, dass das Ehrenamt niemanden ruinieren darf. Wer bei einer Einsatzfahrt mit der gebotenen Sorgfalt unterwegs ist und trotzdem einen Schaden verursacht, muss in aller Regel nicht persönlich dafür einstehen; das Risiko trägt der Träger der Feuerwehr. Anders liegt der Fall bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, dann kommt ein Rückgriff in Betracht. Genau deshalb legen Ausbilder so viel Wert darauf, dass auch unter Alarmstress besonnen gefahren wird.

Denn die Sonderrechte der Feuerwehr werden oft missverstanden. Blaulicht und Einsatzhorn verpflichten andere Verkehrsteilnehmer, freie Bahn zu schaffen, und befreien den Fahrer von einzelnen Verkehrsregeln, aber nur unter einer Bedingung: Die öffentliche Sicherheit darf nicht gefährdet werden. Wer mit Sondersignal über eine rote Ampel fährt, tut das langsam und mit Blickkontakt zu den anderen Fahrern, nicht im Vertrauen darauf, dass schon alle rechtzeitig anhalten. Die Verantwortung bleibt bei der Person hinter dem Lenkrad, und kein Einsatzstichwort rechtfertigt einen Unfall auf der Anfahrt.

Rechtsgrundlagen und Grenzen

Die Rechtsgrundlagen sind überschaubar: § 2 Abs. 10a StVG regelt die bundesweite Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen, § 2 Abs. 10b StVG die Öffnungsklausel für die Länder bis 7,5 Tonnen, die Niedersachsen per Verordnung genutzt hat. Die einmal erworbene Fahrberechtigung wird inzwischen auch in anderen Bundesländern anerkannt, was für überörtliche Einsätze und Hilfeleistungen über Kreisgrenzen hinweg entscheidend ist.

Ebenso klar sind die Grenzen. Die Fahrberechtigung gilt nur, solange die zugrunde liegende Fahrerlaubnis der Klasse B besteht. Sie erlaubt ausschließlich Fahrten im Auftrag der Organisation, also Einsätze, Übungen, Ausbildungs- und Dienstfahrten. Private Fahrten sind ausgeschlossen, selbst wenn das Fahrzeug dienstlich vertraut ist. Und sie endet bei der Gewichtsgrenze: Oberhalb von 7,5 Tonnen führt der Weg immer über die regulären Lkw-Klassen.

Der Feuerwehrführerschein ist eine zweckgebundene Fahrberechtigung, kein vollwertiger Führerschein. Er hängt an der Klasse B, gilt nur für Fahrten der Organisation und wird durch eine Bescheinigung nachgewiesen, die bei jeder Fahrt mitzuführen ist.

Für die Feuerwehren löst die Regelung ein echtes Nachwuchsproblem. Junge Mitglieder, die aus der Jugendfeuerwehr in den aktiven Dienst wechseln, besitzen heute fast ausnahmslos nur die Klasse B. Ohne den Feuerwehrführerschein müssten viele Wehren jahrelang warten, bis ihr Nachwuchs die schweren Fahrzeuge bewegen darf, oder teure zivile Ausbildungen finanzieren. Mit ihm bleibt die Einsatzbereitschaft auch dort erhalten, wo tagsüber nur eine Handvoll Fahrer verfügbar ist.

Häufige Fragen zum Feuerwehrführerschein

Was genau ist der Feuerwehrführerschein und für wen ist er gedacht?

Der Feuerwehrführerschein ist eine Fahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, des THW und des Katastrophenschutzes. Er erlaubt das Führen von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 beziehungsweise 7,5 Tonnen nach einer organisationsinternen Ausbildung.

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Feuerwehrführerschein gefahren werden?

Einsatzfahrzeuge der eigenen Organisation bis zur jeweiligen Gewichtsgrenze, etwa Mannschaftstransportwagen, Tragkraftspritzenfahrzeuge und kleinere Löschfahrzeuge. Mit der erweiterten Berechtigung bis 7,5 Tonnen kommen die meisten Löschgruppenfahrzeuge hinzu.

Welche Voraussetzungen gelten für den Feuerwehrführerschein?

Erforderlich sind ein Mindestalter von 18 Jahren, eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren und die Mitgliedschaft in einer berechtigten Organisation. Dazu kommen die interne Ausbildung und eine bestandene praktische Prüfung.

Wer darf den Feuerwehrführerschein ausbilden?

Die Ausbildung und Prüfung übernehmen Fahrlehrer oder geeignete Angehörige der Organisation, die dazu berechtigt wurden. In der Praxis sind das häufig erfahrene Maschinisten mit langjähriger Fahrpraxis auf den entsprechenden Einsatzfahrzeugen.

Worin unterscheidet sich der Feuerwehrführerschein von der Klasse C1?

Die Klasse C1 ist ein vollwertiger Führerschein bis 7,5 Tonnen mit Fahrschulausbildung, ärztlicher Untersuchung und uneingeschränkter privater Nutzung. Der Feuerwehrführerschein wird intern erworben, ist deutlich günstiger und gilt nur für Fahrten der Organisation.

Was kostet der Feuerwehrführerschein?

Für die Einsatzkraft in der Regel nichts, denn Ausbildung und Prüfung finden intern statt und die verbleibenden Kosten trägt meist die Kommune oder die Organisation. Ein ziviler C1-Führerschein kostet dagegen je nach Fahrschule einen vierstelligen Betrag.

Wie lange ist der Feuerwehrführerschein gültig und muss er verlängert werden?

Die Fahrberechtigung ist nicht eigenständig befristet. Sie gilt, solange die zugrunde liegende Fahrerlaubnis der Klasse B besteht; genutzt werden kann sie nur für Fahrten im Auftrag der Organisation, der die Einsatzkraft angehört.

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert der Feuerwehrführerschein?

Grundlage ist das Straßenverkehrsgesetz: § 2 Abs. 10a StVG regelt die Fahrberechtigung bis 4,75 Tonnen bundesweit, § 2 Abs. 10b StVG erlaubt den Ländern die Erweiterung bis 7,5 Tonnen. Niedersachsen hat diese Erweiterung per Landesverordnung umgesetzt.

Darf der Feuerwehrführerschein für private Fahrten genutzt werden?

Nein. Die Fahrberechtigung gilt ausschließlich für Einsatz-, Übungs- und Dienstfahrten der Organisation. Wer privat Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren will, braucht eine reguläre Fahrerlaubnisklasse wie C1.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Feuerwehrführerschein?

Das hängt von der Vorerfahrung ab. Die Ausbildung umfasst eine theoretische Einweisung und praktische Fahrstunden auf den Einsatzfahrzeugen; wer bereits Erfahrung mit größeren Fahrzeugen hat, erreicht die Prüfungsreife entsprechend schneller.

Gilt der Feuerwehrführerschein auch in anderen Bundesländern?

Ja, die erworbenen Fahrberechtigungen werden inzwischen auch in den übrigen Bundesländern anerkannt. Das ist vor allem für überörtliche Einsätze wichtig, bei denen Fahrzeuge über Kreis- und Landesgrenzen hinweg bewegt werden.

Gilt die Fahrberechtigung auch für THW und Rettungsdienst?

Ja. Die Regelung im Straßenverkehrsgesetz nennt neben den Freiwilligen Feuerwehren auch die anerkannten Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und sonstige Einheiten des Katastrophenschutzes als berechtigte Organisationen.

Dürfen mit dem Feuerwehrführerschein Anhänger gezogen werden?

Anhänger sind möglich, solange die zulässige Gesamtmasse der gesamten Kombination die jeweilige Grenze von 4,75 beziehungsweise 7,5 Tonnen nicht überschreitet. Maßgeblich ist also immer das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen.

Was passiert, wenn die Fahrerlaubnis der Klasse B entzogen wird?

Dann ist auch die Fahrberechtigung nicht mehr nutzbar, denn sie setzt eine gültige Klasse B voraus. Ohne Pkw-Führerschein dürfen auch keine Einsatzfahrzeuge gefahren werden, unabhängig von der bestandenen internen Prüfung.

Ist für den Feuerwehrführerschein eine ärztliche Untersuchung nötig?

Nein, eine spezielle ärztliche Untersuchung wie bei den Lkw-Klassen ist nicht vorgeschrieben. Das ist einer der Punkte, in denen sich die Fahrberechtigung von der Klasse C1 unterscheidet, für die Untersuchung und Sehtest verpflichtend sind.