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Region: Landkreis Göttingen Themen: Feuerwehr · Brandschutz · Verkehr

Feuerwehrverordnung Niedersachsen in der Übersicht: von FwDV 3 bis Führerschein

Stand: 12. Juli 2026 Redaktion kfv-goe.de
Feuerwehrhelm neben gedruckten Vorschriften auf einem Schreibtisch

Wer wissen will, nach welchen Regeln die Feuerwehren zwischen Harz und Weser arbeiten, stößt auf ein Geflecht aus Landesgesetz, Verordnung und Dienstvorschriften. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Regelwerke ein: das Niedersächsische Brandschutzgesetz, die Feuerwehrverordnung Niedersachsens, die bundesweit abgestimmte FwDV 3 für den Löscheinsatz und den Feuerwehrführerschein Niedersachsens für die Fahrer der Einsatzfahrzeuge. Dazu kommt die Brandschutzerziehung, die schon Kinder an das richtige Verhalten im Brandfall heranführt.

Jedes dieser Regelwerke beantwortet eine andere Frage. Das Gesetz klärt, wer den Brandschutz sicherstellen muss. Die Verordnung klärt, wie eine Feuerwehr aufgebaut ist. Die Dienstvorschriften klären, wie im Einsatz gearbeitet wird.

Übersicht: welche Vorschriften für Feuerwehren in Niedersachsen gelten

An der Spitze steht das Niedersächsische Brandschutzgesetz (NBrandSchG) als Landesgesetz. Darunter konkretisiert die Feuerwehrverordnung (FwVO) als Landesverordnung die Organisation der kommunalen Feuerwehren. Die dritte Ebene bilden die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV), die von den Ländern gemeinsam erarbeitet werden und bundesweit einheitliche Grundlagen für Ausbildung und Einsatz schaffen. Den Alltag prägt vor allem eine von ihnen, weil die FwDV 3 Niedersachsens Einsatzkräften den taktischen Rahmen für jeden Löscheinsatz vorgibt.

Die wichtigsten Dienstvorschriften im Überblick:

  • FwDV 1: Grundtätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 2: Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren
  • FwDV 3: Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz
  • FwDV 7: Atemschutz
  • FwDV 10: Tragbare Leitern
  • FwDV 100: Führung und Leitung im Einsatz
  • FwDV 500: Einheiten im ABC-Einsatz

Die Systematik dahinter: Die Dienstvorschriften werden in einem gemeinsamen Gremium der Länder erarbeitet und anschließend für die Feuerwehren eingeführt, in Niedersachsen genauso wie anderswo. Jede Nummer steht für ein klar umrissenes Feld. Die FwDV 1 beschreibt die Grundtätigkeiten, also die Handgriffe, die jede Einsatzkraft beherrschen muss, vom Kuppeln der Schläuche bis zum Arbeiten mit der Leine. Die FwDV 2 ordnet die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren und legt fest, wie die Lehrgänge vom Truppmann bis zum Zugführer aufeinander aufbauen. Die FwDV 7 regelt den Atemschutz mit seinen Anforderungen an Eignung, Ausbildung und Überwachung im Einsatz, und die FwDV 10 behandelt die tragbaren Leitern, die auf fast jedem Löschfahrzeug verlastet sind. So entsteht ein Baukasten, in dem Ausbildung und Einsatz bundesweit nach denselben Regeln funktionieren.

Hinzu kommen kommunale Satzungen, mit denen Städte und Gemeinden ihre Feuerwehr im Detail regeln, etwa die Zahl der Ortsfeuerwehren oder Entschädigungen für Funktionsträger.

NBrandSchG und Feuerwehrverordnung Niedersachsens

Das NBrandSchG verpflichtet die Städte und Gemeinden, eine leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, die den örtlichen Verhältnissen entspricht. Die Landkreise übernehmen überörtliche Aufgaben, dazu gehören feuerwehrtechnische Zentralen, Kreisbrandmeister und die Koordination bei Großlagen. Auch die Brandschutzerziehung ist im Gesetz als Aufgabe verankert. Wie diese Struktur in der Praxis aussah, zeigen die Daten der Feuerwehrverbände im Landkreis Göttingen mit über hundert Wehren in einem einzigen Landkreis.

Die Feuerwehrverordnung Niedersachsens, amtlich die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren, füllt dieses Gerüst aus. Sie regelt die Organisation der Wehren, definiert Mindeststärken und Mindestausrüstung je nach Größe und Gefahrenlage der Kommune und legt die Dienstgrade samt den Voraussetzungen für Beförderungen fest. Auch Funktionen wie Ortsbrandmeister oder Gemeindebrandmeister samt ihren Amtszeiten gehen auf diese Verordnung zurück. Wer sich fragt, warum eine kleine Ortsfeuerwehr ein bestimmtes Fahrzeug vorhalten muss oder wann ein Feuerwehrmann befördert werden kann: Die Antwort steht fast immer in der Feuerwehrverordnung Niedersachsens oder im NBrandSchG.

Mindeststärken und Dienstgrade: die FwVO im Alltag

Am deutlichsten wird die Verordnung dort, wo sie Stärken und Laufbahnen festlegt. Die Mindeststärke einer Ortsfeuerwehr bemisst sich an den taktischen Einheiten: Wer eine Gruppe als Grundeinheit stellen soll, braucht deutlich mehr Mitglieder als die neun Funktionen auf dem Papier, denn Urlaub, Schichtarbeit und Pendeln sorgen dafür, dass nie alle gleichzeitig verfügbar sind. An dieser Rechnung hängt auch die Debatte um die Tagesalarmsicherheit, die viele ländliche Wehren beschäftigt: Entscheidend ist nicht die Mitgliederliste, sondern die Zahl derer, die um elf Uhr vormittags tatsächlich zum Gerätehaus kommen können.

Der zweite Alltagsbereich sind die Dienstgrade. Die Laufbahn der Ehrenamtlichen führt von den Feuerwehrmann- über die Löschmeister- zu den Brandmeister-Dienstgraden, und jede Beförderung ist an Voraussetzungen geknüpft: absolvierte Lehrgänge, Dienstjahre, teils die Wahrnehmung einer Aufgabe in der Wehr. Davon zu unterscheiden sind die Funktionen. Ein Ortsbrandmeister ist kein Dienstgrad, sondern ein Ehrenamt auf Zeit, dessen Amtszeit und Voraussetzungen ebenfalls auf die Verordnung zurückgehen. Wer die Schulterstücke bei einem Feuerwehrfest lesen kann, erkennt daran Erfahrung und die dahinterstehende Kette an Lehrgängen.

Träger des Brandschutzes: was die Kommunen leisten

Hinter allen Vorschriften steht eine einfache Zuständigkeit: Träger des Brandschutzes sind die Städte und Gemeinden. Sie beschaffen die Fahrzeuge, bauen und unterhalten die Gerätehäuser, statten die Einsatzkräfte aus und tragen die Kosten der Ausbildung. Manche Kommunen gingen historisch sogar darüber hinaus; im Landkreis Göttingen bezuschussten Gemeinden ihren Einsatzkräften Ende der 1990er Jahre den Lkw-Führerschein, als die neue Klasse B das Fahren der Löschfahrzeuge nicht mehr abdeckte.

Die Landkreise ergänzen diese Trägerschaft um die überörtlichen Aufgaben: feuerwehrtechnische Zentralen für Prüfung und Logistik, Kreisbrandmeister und Kreisausbildung, dazu die Koordination bei Großlagen. Für die Bürger bleibt vor allem ein Grundsatz wichtig: Einsätze bei Bränden und zur Rettung von Menschen kosten die Betroffenen in Niedersachsen grundsätzlich nichts; erst bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Einsätzen greifen die Gebührensatzungen der Kommunen.

Dass all das funktioniert, liegt am Zusammenspiel dreier Ebenen. Die Kommune stellt Technik und Rahmen, den Dienst leisten Freiwillige, und die Verbände vom Kreis- bis zum Landesfeuerwehrverband halten die Strukturen zusammen, deren Mitteilungen und Rundschreiben diese Übersicht einordnet.

FwDV 3 in Niedersachsen: Einheiten im Löscheinsatz

Die FwDV 3 trägt den Titel "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" und ist die taktische Grundlage jedes Löschangriffs. Sie gliedert die Einsatzkräfte in drei Einheitsgrößen. Der selbstständige Trupp besteht aus zwei bis drei Kräften, die Staffel aus sechs, die Gruppe aus neun. Mehrere Gruppen bilden mit einem Führungstrupp einen Zug von rund 22 Einsatzkräften.

Innerhalb der Gruppe hat jede Position eine feste Aufgabe: Der Gruppenführer führt die Einheit, der Maschinist bedient Pumpe und Fahrzeug, der Melder übermittelt Befehle. Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp übernehmen zu je zwei Kräften den eigentlichen Löschangriff, die Wasserversorgung und die Schlauchleitungen. Diese Rollenverteilung wird in der Grundausbildung eingeübt, für die Position an der Pumpe zusätzlich in der Maschinistenausbildung.

Verbindlich ist die Vorschrift auch deshalb, weil die FwDV 3 Niedersachsens Feuerwehren eine gemeinsame Sprache gibt. Ob eine Gruppe aus Adelebsen oder aus Aurich anrückt: Das Kommando "Zum Einsatz fertig!" löst überall dieselben Handgriffe aus. Erst diese Einheitlichkeit macht überörtliche Hilfe bei Großlagen möglich.

Feuerwehrführerschein in Niedersachsen

Löschfahrzeuge sind schwer, viele Ehrenamtliche besitzen aber nur den Pkw-Führerschein der Klasse B, der bei 3,5 Tonnen endet. Das Straßenverkehrsgesetz schafft hier mit § 2 Abs. 10a und 10b eine Lösung: Die Länder können Angehörigen der Feuerwehren eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen erteilen, landesrechtlich sogar bis 7,5 Tonnen. Niedersachsen hat von dieser Öffnung Gebrauch gemacht.

Ausbildung und Prüfung übernehmen dabei die Feuerwehren selbst, mit erfahrenen Fahrern als Ausbildern und praktischen Fahrstunden auf den eigenen Fahrzeugen. Der Feuerwehrführerschein Niedersachsens gilt allerdings nur für Dienstfahrten, private Fahrten mit schweren Fahrzeugen deckt er nicht ab. Für die großen Löschfahrzeuge über 7,5 Tonnen bleibt der Lkw-Führerschein Pflicht. Was der Erwerb der Klassen C und CE für Feuerwehrleute bedeutet, behandelt die Seite zum Führerschein bei der Feuerwehr im Detail.

Brandschutzerziehung in Niedersachsen

Vorschriften regeln den Einsatz, verhindern aber keinen Brand. Deshalb benennt das NBrandSchG auch die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung als Aufgabe. Feuerwehren besuchen Kindergärten und Schulen, üben das Absetzen eines Notrufs und erklären, warum man sich vor Rauch kriechend in Sicherheit bringt. Getragen wird die Brandschutzerziehung Niedersachsens von den Kommunen und ihren Wehren, unterstützt durch Materialien der Feuerwehrverbände.

Die Aufklärung endet dabei nicht im Klassenzimmer. Zur Brandschutzaufklärung für Erwachsene gehören Themen wie Rauchwarnmelder in der Wohnung, der richtige Umgang mit einem Fettbrand in der Küche oder die Frage, wann ein eigener Löschversuch noch vertretbar ist und wann nur noch der Weg nach draußen zählt. Viele Wehren nutzen dafür Tage der offenen Tür und Gemeindefeste, bei denen sich solche Inhalte nebenbei vermitteln lassen.

Der Übergang zum Nachwuchs ist fließend. Wer als Kind bei einer Brandschutzwoche zum ersten Mal einen Löschschlauch hält, steht später oft in der Jugendfeuerwehr wieder auf dem Übungsplatz. So sichert die Brandschutzerziehung Niedersachsens Feuerwehren nebenbei auch den dringend benötigten Nachwuchs.


Häufige Fragen zu den Vorschriften

Was regelt die Feuerwehrverordnung Niedersachsens?

Die Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FwVO) regelt Organisation, Mindeststärke und Mindestausrüstung der Wehren sowie die Dienstgrade und Funktionen. Sie konkretisiert damit das Niedersächsische Brandschutzgesetz.

Worin unterscheiden sich FwVO und FwDV?

Die FwVO ist eine Landesverordnung und regelt den Aufbau der Feuerwehren in Niedersachsen. Die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) sind bundesweit abgestimmt und regeln die Arbeit im Einsatz und in der Ausbildung.

Wie viele Einsatzkräfte umfasst eine Gruppe nach FwDV 3?

Neun: Gruppenführer, Maschinist, Melder sowie Angriffstrupp, Wassertrupp und Schlauchtrupp mit je zwei Kräften. Die Staffel kommt auf sechs, der selbstständige Trupp auf zwei bis drei Einsatzkräfte.

Ist die FwDV 3 in Niedersachsen verbindlich?

Ja. Die FwDV 3 ist als eingeführte Dienstvorschrift Grundlage von Ausbildung und Einsatz der niedersächsischen Feuerwehren. Ihre bundesweite Einheitlichkeit macht überörtliche Hilfe erst möglich.

Wer darf mit dem Feuerwehrführerschein fahren?

Angehörige der Feuerwehr, die die interne Ausbildung und Prüfung bestanden haben. Die Fahrberechtigung gilt für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 beziehungsweise 7,5 Tonnen und nur für dienstliche Fahrten.

Bis zu welchem Gewicht gilt der Feuerwehrführerschein in Niedersachsen?

Auf Basis des Straßenverkehrsgesetzes bis 4,75 Tonnen, nach Landesrecht bis 7,5 Tonnen. Schwerere Löschfahrzeuge erfordern weiterhin einen regulären Lkw-Führerschein der Klasse C.

Wer bietet Brandschutzerziehung in Niedersachsen an?

Die Städte und Gemeinden mit ihren Feuerwehren, meist in Kindergärten und Schulen. Feuerwehrverbände unterstützen die Arbeit mit Konzepten und Materialien.

Wo sind NBrandSchG und FwVO veröffentlicht?

Beide sind im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und über das Vorschrifteninformationssystem des Landes frei abrufbar, jeweils in der aktuellen Fassung.